Nebenberuflich selbstständig: Steuern, Recht, Finanzierung, Marketing (WISO)
Kategorie: Erotische Rezepte, Single-Küche, Kochen für die Familie
Autor: Manuel Eckardt
Herausgeber: Renate Hudak, Madeline Puckette
Veröffentlicht: 2018-04-07
Schriftsteller: Judy Mazel, smarticular
Sprache: Vietnamesisch, Portugiesisch, Französisch
Format: epub, Audible Hörbücher
Autor: Manuel Eckardt
Herausgeber: Renate Hudak, Madeline Puckette
Veröffentlicht: 2018-04-07
Schriftsteller: Judy Mazel, smarticular
Sprache: Vietnamesisch, Portugiesisch, Französisch
Format: epub, Audible Hörbücher
Ausbildung der Ausbilder (AdA) | IHK München - Informationen zur IHK-Fortbildungsprüfung "Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikation (AdA - Ausbildung der Ausbilder)"
FAQs zur befristeten Umsatzsteuersenkung | IHK - Wegen Corona wurden die Umsatzsteuersätze vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 gesenkt. Die Senkung der Steuersätze wird nicht verlängert. Also wird es Zeit, sich auf die Erhöhung auf die alten Sätze am 1. Januar vorzubereiten.
Gewerbeerlaubnisse nach § 34c GewO | IHK München - Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer mit einer Erlaubnis nach § 34c GewO, die in Bayern ihre Hauptniederlassung haben, müssen - sofern sie einen Internetauftritt haben - ihr Internet-Impressum anpassen: Zuständige Aufsichtsbehörde ist seit dem 01.01.2020 die IHK für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München.
Nebenberuflich selbstständig: So geht es | IHK München - Nebenberuflich selbstständig zu sein hat allerdings auch Nachteile: Ein Unternehmen im Nebenerwerb zusätzlich zum Hauptjob erfordert viel Energie und Zeit. Familie und Freizeitgestaltung müssen deutlich zurückstehen. Überlegen Sie gründlich, ob Ihre freie Zeit sowie Ihre Kraft ausreichen, um erfolgreich nebenberuflich selbstständig zu sein.
Übungsleiterpauschale (Übungsleiterfreibetrag) in der Steu ... - Wenn Du nebenberuflich als Ausbilder, Dozent, Pfleger, Erzieher oder Künstler tätig bist, kannst Du mit der Übungsleiterpauschale bis zu 3.000 Euro (bis 2020: 2.400 Euro) im Jahr verdienen, ohne das Geld versteuern zu müssen. Du bist nur dann nebenberuflich tätig, wenn der Nebenjob nicht mehr als ein Drittel der Arbeitszeit einnimmt, die Du für Deinen Hauptberuf aufbringst. Von der ...
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